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Existensgründer-Handbuch
04.06 Gewerbeamt
Jeder Gewerbebetrieb (also jedes Unternehmen, das dauerhaft auf
Gewinnerzielung angelegt ist) muss beim zuständigen
Gewerbeamt (Bürgermeisteramt, Gemeinde)
angemeldet werden. Notwendig ist hierzu ein Personalausweis sowie eventuell
besondere Genehmigungen und Nachweise ( 04.03
Befähigungsnachweise ).
Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden: Freie Berufe
(z. B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte,
Künstler, Schriftsteller), wissenschaftliche Berufe, Berufe in der Land-
und Forstwirtschaft.
Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende
Behörden automatisch
informiert:
-
Finanzamt ( 04.05 Finanzamt ),
-
Berufsgenossenschaft ( 04.04 Berufsgenossenschaft ),
-
Statistisches Landesamt,
-
Handwerkskammer (bei Handwerksberufen) oder Industrie- und Handelskammer (IHK),
-
Amtsgericht ( 04.01 Amtsgericht ).
Praxistipp
Es empfiehlt sich, mit diesen Behörden selbst Kontakt
aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende
Fragen direkt zu klären.
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