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Existensgründer-Handbuch
10.01 Buchführung
Die kaufmännischen Geschäftsvorgänge und die
Vermögensveränderungen werden in der
Buchführung (Teilgebiet des
10.00 Rechnungswesens )
anhand von Belegen fortlaufend aufgezeichnet und dokumentiert. Neben der
Übersichtsfunktion für das Geschäft selbst stellen die
Ergebnisse der Buchführung zumeist auch die Besteuerungsgrundlage dar.
Gesetzlich geregelt in §§ 238ff. HGB und §§ 140ff. AO.
Die Buchführung ist zugleich Vorstufe und elementare
Voraussetzung für das Managementinstrument Controlling
( 11.00 Controlling ). Jeder
Kaufmann ( 07.02 Kaufmannseigenschaft )
ist verpflichtet, ordnungsgemäß Buch zu führen. Im Grundsatz
wird darunter verstanden, dass die Eintragungen nach Form und Inhalt
vollständig, fortlaufend und richtig durchgeführt werden, sodass sich
ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen
Überblick über die Geschäftsvorgänge verschaffen
kann.
In der Buchhaltung werden Geschäftsvorfälle auf Konten
gebucht. Um die Geschäftsvorfälle nachvollziehbar zu machen, woran z.
B. das Finanzamt ( 04.05 Finanzamt ),
Kreditinstitute oder Investoren interessiert sind, existieren so genannte
Kontenrahmen. Alle geschäftswirksamen Vorgänge müssen auf Konten
verbucht werden. Die Konten, die Sie konkret für Ihr Unternehmen
benötigen, ergeben den Kontenplan, der aus dem
Kontenrahmen abgeleitet wird.
Hier ist es von Bedeutung, ob Sie eine einfache oder doppelte
Buchführung vornehmen:
-
Buchungen nur in der Gewinn- und Verlustrechnung ( 10.07 Gewinn- und Verlustrechnung ), d. h.: Aufwand und Ertrag (bei der einfachen Buchführung entfällt die Gegenbuchung im Schlussbilanzkonto).
-
Bei der doppelten Buchführung erhält jede Buchung gleichzeitig auch eine Gegenbuchung im Schlussbilanzkonto.
Die Buchungen erfolgen im Soll oder im Haben. Im Soll werden die
Belastungen und im Haben Gutschriften gebucht. Die Basis bilden Belege in Form
von Rechnungen, Kontoauszügen usw.
Belegverwaltung
Die Grundlage für die Kostenrechnung bilden Belege, die
zeigen, welche Kosten in welcher Höhe angefallen sind und um welche
Kostenart und um welchen Geschäftsvorfall es sich handelt.
Bei der Belegverwaltung gilt der Rat der Steuerberater:
keine Buchung ohne Belege . Sammeln Sie auch
alle Belege, die im Vorfeld Ihrer Existenzgründung
( 06.00 Formen der
Existenzgründung ) angefallen sind. Diese
können Sie ohne weiteres in der Eröffnungsbilanz einbringen. Es
empfiehlt sich, die Belege in ein kontinuierliches und überschaubares
Ordnungsschema einzubinden, wie z. B. das Einkleben auf einen DIN-A4-Bogen, der
dann in einem Ordner abgelegt wird.
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