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Existensgründer-Handbuch
12.03 Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist keine eigene
Steuerart, sondern ist - wie die Kapitalertragsteuer - eine besondere
Erhebungsform der Einkommensteuer . Wenn Sie
Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie die Lohnsteuer beim Finanzamt
anmelden, vom Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer einbehalten und die Gesamtsumme
an das Finanzamt weiterleiten (§ 41a EStG).
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