ErbStG

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378)
Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950)
  • (1) Red. Anm.:

    Auf Erwerbe, für die die Steuer vor dem 28. August 2002 entstanden ist, finden die Vorschriften dieses Gesetzes in seiner bis zum Ablauf des 27. August 2002 geltenden Fassung weiter Anwendung; siehe § 37 Absatz 1 ErbStG

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