
Hier finden Sie die Formulare für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2010 und 2009 sowie ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2010 und 2009 als Download.
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Lohnsteuerermäßigungsantrag 2010 / Vereinfachter Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2010
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Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2010 (LSt 3g) - 30KB
(vereinfacht-lohnsteuerermaessigung-2010.pdf)
Verwenden Sie diesen Vordruck bitte nur, wenn Sie - und ggf. Ihr Ehegatte - auf der Lohnsteuerkarte 2010 höchstens dieselbe Lohnsteuer-Ermäßigung (Kinderfreibeträge, Steuerfreibetrag) bescheinigt haben wollen wie für 2009 und die maßgebenden Verhältnisse sich nicht wesentlich geändert haben oder wenn nur die Zahl der Kinderfreibeträge - bitte Rückseite ausfüllen - und ggf. die Steuerklasse I in II auf der Lohnsteuerkarte geändert werden sollen. Wenn Sie einen höheren Freibetrag als für 2009 oder das Faktorverfahren bei Ehegatten beantragen oder nicht nur die Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. die Steuerklasse geändert werden sollen, verwenden Sie bitte anstelle dieses Vordrucks den sechsseitigen „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2010“. Der Antrag kann nur bis zum 30. November 2010 gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt kann ein Antrag auf Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer für 2010 berücksichtigt werden.
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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2010 (LSt 3) - 63KB
(lohnsteuerermaessigung-2010.pdf)
Verwenden Sie diesen Vordruck bitte nur, wenn Sie - und ggf. Ihr Ehegatte - erstmals einen Steuerfreibetrag oder einen höheren Freibetrag als 2009 beantragen. Wenn Sie keinen höheren Freibetrag als für 2009 beantragen oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. die Steuerklasse I in II auf der Lohnsteuerkarte geändert werden sollen, verwenden Sie anstelle dieses Vordrucks den „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2010“.
Der Antrag kann nur bis zum 30. November 2010 gestellt werden. Danach kann ein Antrag auf Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer für 2010 berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie die Lohnsteuerkarte(n) 2010 - ggf. auch die des Ehegatten - bei.
Wird Ihnen auf Grund dieses Antrags ein Steuerfreibetrag gewährt - ausgenommen Behinderten-/Hinterbliebenen-Pauschbetrag oder Änderungen bei der Zahl der Kinderfreibeträge - oder ein Faktor eingetragen, sind Sie nach verpflichtet, für das Kalenderjahr 2010 eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
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Lohnsteuerermäßigungsantrag 2009 / Vereinfachter Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2009
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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2009 (LSt 3) - 665KB
(lst3-2009.pdf)
Verwenden Sie diesen Vordruck bitte nur, wenn Sie - und ggf. Ihr Ehegatte - erstmals einen Steuerfreibetrag oder einen höheren Freibetrag als 2008 beantragen. Wenn Sie keinen höheren Freibetrag als für 2008 beantragen oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. die Steuerklasse I in II auf der Lohnsteuerkarte geändert werden sollen, verwenden Sie an Stelle dieses Vordrucks den ,,Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2009".
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Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2009 (LSt 3g) - 496KB
(lst3g-2009.pdf)
Verwenden Sie diesen Vordruck bitte nur, wenn Sie - und ggf. Ihr Ehegatte - auf der Lohnsteuerkarte 2008 höchstens dieselbe Lohnsteuer-Ermäßigung (Kinderfreibeträge, Steuerfreibetrag) bescheinigt haben wollen wie für 2008 und die maßgebenden Verhältnisse sich nicht wesentlich geändert haben oder wenn nur die Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. die Steuerklasse I in II auf der Lohnsteuerkarte geändert werden soll. Wenn Sie einen höheren Freibetrag als für 2008 beantragen oder nicht nur die Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. die Steuerklsse geändert werden sollen, verwenden Sie bitte den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2009".