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Abschnitt 27 AEAO
AEAO zu § 32 - Haftungsbeschränkung für Amtsträger:
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Die Vorschrift enthält keine selbständige Haftungsgrundlage; sie schränkt vielmehr die sich aus anderen Bestimmungen ergebende Haftung für Amtsträger ein. Disziplinarmaßnahmen sind keine Strafen i. S. d. Vorschrift.
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