Wichtiger Hinweis
Die Gesetzestexte sind veraltet. Nutzen Sie http://www.gesetze-im-internet.de/ oder https://dejure.org/
Hinweis 178 ErbStH 2003
Pagination
- [ Hinweis 177 ErbStH 2003 ]
- [ Inhalt ]
- [ Hinweis 179 ErbStH 2003 ]
Abgrenzung des Grundvermögens von den
Betriebsvorrichtungen
> Gleich lautende Ländererlasse vom 31.3.1992
(BStBl I S. 342)
Abgrenzung des Grundvermögens von land- und
forstwirtschaftlichem Vermögen
§ 147 BewG
ist nicht anzuwenden, wenn ein Grundstück zum land- und
forstwirtschaftlichen Vermögen gehört (>
R 126 ) oder als
Betriebsgrundstück wie land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu
bewerten ist ( § 99
Abs. 3 BewG ).
Pagination
- [ Hinweis 177 ErbStH 2003 ]
- [ Inhalt ]
- [ Hinweis 179 ErbStH 2003 ]
Ein einfacher Schritt zur Antwort auf Ihre Steuerfrage(n) ...
Wählen Sie die 0900 / 1000 277 600 *)
*) Der Anruf kostet 1,99 EUR/Min. inkl. 19% MwSt. aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Deutsche Steuerberatungshotline