Gemäß Artikel 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts vom 17. März 2003 (BStBl I Sondernummer 1/2003 S. 2) werden die Erbschaftsteuer-Richtlinien vom 21. Dezember 1998 (BStBl I Sondernummer 2/1998 S. 2) aufgehoben. Sie sind mit den Abweichungen, die sich aus der Änderung von Rechtsvorschriften für die Zeit bis zum 31. Dezember 2002 ergeben, auf Erwerbsfälle weiter anzuwenden, für die die Steuer vor dem 1. Januar 2003 entstanden ist.
Zitiert werden die EStR 2001 und die KStR 1995 .
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Vorläufige Steuerfestsetzung hinsichtlich der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer