Wichtiger Hinweis
Die Gesetzestexte sind veraltet. Nutzen Sie http://www.gesetze-im-internet.de/ oder https://dejure.org/
Hinweis 33a.3 EStH 2006
Pagination
- [ Hinweis 33a.2 EStH 2006 ]
- [ Inhalt ]
- [ Hinweis 33a.4 EStH 2006 ]
Angehörige
Bei Vorliegen eines ernsthaften Arbeits- oder
Dienstverhältnisses wie unter Fremden kann auch die Beschäftigung
einer nahestehenden Person als Hilfe im Haushalt anerkannt werden, sofern sie
nicht zum Haushalt des Stpfl. gehört (>BFH vom 6.10.1961 -
BStBl III S. 549).
Heim
Heime i. S. d.
§ 33a
Abs. 3 Satz 2 EStG sind Altenheime,
Altenwohnheime, Pflegeheime und gleichartige Einrichtungen
(> § 1
Heimgesetz - BGBl. 2001 I
S. 2970).
Hilfe im Haushalt
Eine Hilfe im Haushalt kann auch nur stundenweise im Haushalt
beschäftigt und muss nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
tätig sein (>BFH vom 19.1.1979 -
BStBl II S. 326).
>Unternehmen
Mehrfachgewährung
Der Höchstbetrag darf auch dann nur einmal abgezogen werden,
wenn zwei Haushaltsangehörige schwer körperbehindert sind und deshalb
zwei Hilfen im Haushalt beschäftigt werden (>BFH vom 25.9.1992 -
BStBl 1993 II S. 106).
Nichteheliche
Lebensgemeinschaft
Der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der
vereinbarungsgemäß den gemeinsamen Haushalt führt, kann
grundsätzlich nicht als Haushaltshilfe i. S. d.
§ 33a
EStG anerkannt werden (>BMF vom 14.3.1990 -
BStBl I S. 147). Dies gilt auch, wenn zum Haushalt der
nichtehelichen Partner ein gemeinsames Kind gehört (>BFH vom 6.11.1997
- BStBl 1998 II S. 187). Dagegen können Aufwendungen
für die Beschäftigung des Partners einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft als Hilfe im Haushalt nach
§ 33a
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG
anerkannt werden, wenn der Stpfl. schwer behindert (GdB mindestens 50) ist
(>BMF vom 13.9.2001 - BStBl I S. 615).
Schwere Behinderung
Eine schwere Behinderung i. S. d.
§ 33a
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG liegt
vor, wenn der GdB wenigstens 50 beträgt > § 2 Abs. 2 SGB
IX ; zum Nachweis > § 65 EStDV .
Unternehmen
Auch Aufwendungen, die dem Stpfl. durch die Beauftragung eines
Unternehmens mit häuslichen Arbeiten erwachsen, wie sie eine Hilfe im
Haushalt verrichtet, können anerkannt werden (>BFH vom 19.1.1979 -
BStBl II S. 326).
Wäscherei
Eine Wäscherei, bei der der Stpfl. seine Wäsche
reinigen lässt, ist nicht im häuslichen Bereich wie eine Hilfe im
Haushalt tätig (>BFH vom 30.3.1982 - BStBl II
S. 399).
Pagination
- [ Hinweis 33a.2 EStH 2006 ]
- [ Inhalt ]
- [ Hinweis 33a.4 EStH 2006 ]
Ein einfacher Schritt zur Antwort auf Ihre Steuerfrage(n) ...
Wählen Sie die 0900 / 1000 277 600 *)
*) Der Anruf kostet 1,99 EUR/Min. inkl. 19% MwSt. aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Deutsche Steuerberatungshotline