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Hinweis
37 EStH 2006
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Anpassung von
Vorauszahlungen
Eine Anpassung ist auch dann noch möglich, wenn eine
Einkommensteuererklärung für den abgelaufenen VZ bereits abgegeben
worden ist (>BFH vom 27.9.1976 - BStBl 1977 II
S. 33).
Vorauszahlungen bei
Arbeitnehmern
Die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ist auch dann
zulässig, wenn der Stpfl. ausschließlich Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit erzielt, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen
(>BFH vom 20.12.2004 - BStBl 2005 II S. 358).
Erhöhung von
Vorauszahlungen
Im Fall der Erhöhung einer Vorauszahlung zum nächsten
Vorauszahlungstermin des laufenden Kalenderjahrs gilt die Monatsfrist des
§ 37
Abs. 4 Satz 2 EStG nicht (>BFH vom
22.8.1974 - BStBl 1975 II S. 15 und vom 25.6.1981 -
BStBl 1982 II S. 105).
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