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Hinweis 44b.1 EStH 2006
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Allgemeines
Einzelfragen bei Entrichtung, Abstandnahme und Erstattung von
Kapitalertragsteuer >BMF vom 5.11.2002 (BStBl I S. 1346)
unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 13.12.2005
(BStBl I S. 1051) und vom 12.1.2006 (BStBl I
S. 101 ).
Erstattung des
Zinsabschlags
Erstattung des Zinsabschlags von Erträgen einer juristischen
Person des öffentlichen Rechts aus Kapital auf Treuhandkonten >BMF vom
1.3.1993 (BStBl I S. 276).
Rückzahlung einer
Dividende
Werden steuerpflichtige Kapitalerträge auf Grund einer
tatsächlichen oder rechtlichen Verpflichtung in einem
späteren Jahr zurückgezahlt, so berührt die
Rückzahlung den ursprünglichen Zufluss nicht. Eine
Erstattung/Verrechnung der Kapitalertragsteuer, die von der ursprünglichen
Dividende einbehalten und abgeführt worden ist, kommt deshalb nicht in
Betracht (>BFH vom 13.11.1985 - BStBl
1986 II S. 193).
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