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Hinweis 4d (6-10) EStH 2006
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Rückdeckungsversicherung
Der Betriebsausgabenabzug von Zuwendungen an eine
rückgedeckte Unterstützungskasse nach
§ 4d
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c
EStG ist bei einer Beleihung oder Abtretung von
Ansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung ausgeschlossen. Die
Inanspruchnahme von Vorauszahlungen steht einer Beleihung gleich
(>BFH vom
28.2.2002 - BStBl II S. 358).
Zweifelsfragen bei Zuwendungen an
rückgedeckte Unterstützungskassen
>BMF
vom 31.1.2002 (BStBl I S. 214):
> H 4d (1) Allgemeines
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