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Hinweis 6.2 EStH 2006
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Anschaffungskosten
Begriff und Umfang > § 255
Abs. 1 HGB
Ausländische
Währung
-
Bei einem Anschaffungsgeschäft in ausländischer Währung ist der Wechselkurs im Anschaffungszeitpunkt für die Berechnung der Anschaffungskosten maßgebend (>BFH vom 16.12.1977 - BStBl 1978 II S. 233).
-
Ist der in einer Fremdwährung geleistete Einzahlungsbetrag eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, durch den sich die Anschaffungskosten seiner Beteiligung erhöht haben, später an den Gesellschafter zurückzuzahlen und hat sich der - in EUR - berechnete Wert jenes Betrags inzwischen durch einen Kursverlust der fremden Währung vermindert, so entsteht für den Gesellschafter auch dann kein sofort abziehbarer Aufwand, wenn er die Beteiligung im Betriebsvermögen hält. Der Anspruch auf die Rückzahlung ist bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich mit demjenigen Wert anzusetzen, der sich unter Berücksichtigung des Wechselkurses am Tag der Darlehensgewährung oder - im Fall der dauernden Wertminderung - eines ggf. niedrigeren Kurses am Bilanzstichtag ergibt (>BFH vom 27.4.2000 - BStBl 2001 II S. 168).
Ausschüttung aus dem steuerlichen
Einlagekonto im Sinne des
§ 27 KStG
Die Ausschüttung aus dem Eigenkapital nach
§ 27 KStG
verringert wie eine >Rückzahlung aus Kapitalherabsetzung die
Anschaffungskosten der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.
>BMF vom 4.6.2003 (BStBl I S. 366)
>BFH vom
16.3.1994 (BStBl II S. 527) und
vom
19.7.1994
(BStBl 1995 II S. 362)
Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto
i. S. d.
§ 27 KStG
sind als Beteiligungsertrag zu erfassen, soweit sie den Buchwert
übersteigen (>BFH
vom 20.4.1999 -
BStBl II S. 647).
Beteiligung an
Kapitalgesellschaft
Die Anschaffungskosten einer betrieblichen Beteiligung an einer
Kapitalgesellschaft umfassen neben den ursprünglichen Anschaffungskosten
auch die Nachschüsse sowie alle sonstigen Kapitalzuführungen durch
die Gesellschafter, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft zu offenen oder
verdeckten Einlagen führen. Sie umschließen - anders als im Bereich
des
§ 17 EStG
(> R 17
Abs. 5 ) - nicht die Zuführung von
Fremdkapital, wie die Gewährung von Darlehen, oder die
Bürgschaftsleistungen von Gesellschaftern, auch wenn diese
Finanzierungsmaßnahmen kapitalersetzenden Charakter haben; die
entsprechende Darlehensforderung ist vielmehr ein eigenständiges
Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen des Gesellschafters
(>BFH vom
20.4.2005 - BStBl II S. 694).
Disagio
Vom Erwerber dem Veräußerer erstattetes Disagio
gehört zu den Anschaffungskosten (>BFH vom 17.2.1981 -
BStBl II S. 466).
Einlagenrückgewähr
>Rückzahlung aus Kapitalherabsetzung
>Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto
i. S. d.
§ 27 KStG
Erbauseinandersetzung und vorweggenommene
Erbfolge
Anschaffungskosten bei Erbauseinandersetzung und vorweggenommener
Erbfolge >BMF
vom 14.3.2006 (BStBl I S.
253) und
vom 13.1.1993 (BStBl
I S. 80).
Erbbaurecht
-
Zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht" gehören auch einmalige Aufwendungen wie Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren, jedoch nicht vorausgezahlte oder in einem Einmalbetrag gezahlte Erbbauzinsen (>BFH vom 4.6.1991 - BStBl 1992 II S. 70) .
-
Beim Erwerb eines "bebauten" Erbbaurechts entfallen die gesamten Anschaffungskosten auf das Gebäude, wenn der Erwerber dem bisherigen Erbbauberechtigten nachweislich ein Entgelt nur für den Gebäudeanteil gezahlt hat, während er gegenüber dem Erbbauverpflichteten (Grundstückseigentümer) nur zur Zahlung des laufenden Erbbauzinses verpflichtet ist (>BFH vom 15.11.1994 - BStBl 1995 II S. 374).
-
> H 6.4 Erschließungs-, Straßenanlieger- und andere auf das Grundstückseigentum bezogene kommunale Beiträge und Beiträge für sonstige Anlagen außerhalb des Grundstücks; Erbbaurecht.
Forderung auf Rückzahlung eines
Fremdwährungsdarlehens
In der Bilanz ist der Anspruch auf Rückzahlung eines in
Fremdwährung gewährten Darlehens mit demjenigen Wert anzusetzen, der
sich unter Berücksichtigung des Wechselkurses am Tag der
Darlehensgewährung oder - im Fall der dauernden Wertminderung - eines ggf.
niedrigeren Kurses am Bilanzstichtag ergibt (>BFH vom 27.4.2000 -
BStBl 2001 II S. 168).
Gemeinkosten
gehören nicht zu den Anschaffungskosten
(>BFH vom
13.4.1988 - BStBl II S. 892).
Grundstücke
> H 6.4
Kapitalherabsetzung
-
Rückzahlung aus KapitalherabsetzungDie Rückzahlung aus Kapitalherabsetzung verringert die Anschaffungskosten der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, soweit die Rückzahlung nicht zu den Einnahmen i.S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG rechnet (>BFH vom 29.6.1995 - BStBl II S. 725 und BMF vom 4.6.2003 - BStBl I S. 366).
-
Kapitalherabsetzung durch Einziehung von AktienBei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Einziehung unentgeltlich zur Verfügung gestellter Aktien ( § 237 Abs. 3 Nr. 1 , Abs. 4 und 5 AktG ) gehen die anteiligen Buchwerte der von einem Aktionär zur Einziehung zur Verfügung gestellten Aktien mit deren Übergabe auf die dem Aktionär verbleibenden Aktien anteilig über, soweit die Einziehung bei diesen Aktien zu einem Zuwachs an Substanz führt. Soweit die Einziehung der von dem Aktionär zur Verfügung gestellten Aktien bei den Aktien anderer Aktionäre zu einem Zuwachs an Substanz führt, ist der auf die eingezogenen Aktien entfallende anteilige Buchwert von dem Aktionär ergebniswirksam auszubuchen (>BFH vom 10.8.2005 - BStBl 2006 II S. 22).
Mitunternehmeranteil
-
Für den Erwerber stellen die Aufwendungen zum Erwerb des Anteils einschließlich eines negativen Kapitalkontos Anschaffungskosten dar; ggf. sind sie oder Teile davon als Ausgleichsposten in der Ergänzungsbilanz des Erwerbers zu berücksichtigen (>BFH vom 21.4.1994 - BStBl II S. 745).
-
Ist die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters geringer als sein Kapitalkonto, sind in der Steuerbilanz in Höhe der Differenz die Buchwerte der bilanzierten Wirtschaftsgüter abzustocken. Buchwerte für Bargeld und Guthaben bei Geldinstituten können infolge des Nominalwertprinzips nicht abgestockt werden. Ist der Differenzbetrag höher als die möglichen Abstockungen, so muss im Übrigen ein passiver Ausgleichsposten gebildet werden, der mit künftigen Verlusten zu verrechnen und spätestens bei Beendigung der Beteiligung gewinnerhöhend aufzulösen ist. (>BFH vom 12.12.1996 - BStBl 1998 II S. 180).
Nebenkosten
gehören zu den Anschaffungskosten, soweit sie dem
Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können
(>BFH vom
13.10.1983 -
BStBl 1984 II S. 101). Sie können nur dann aktiviert
werden, wenn auch die Anschaffungs(haupt)kosten aktiviert werden können
(>BFH vom
19.6.1997 - BStBl II
S. 808).
Preisnachlass oder
Rabatt
Der Preisnachlass, der nicht von dem
Verkäufer (Hersteller), sondern von dem Händler (Agent) aus dessen
Provision gewährt wird, mindert ebenso wie ein vom Verkäufer
gewährter Rabatt die Anschaffungskosten
(>BFH vom
22.4.1988 - BStBl II S. 901).
Rentenverpflichtung
Der Barwert einer übernommenen Rentenverpflichtung ist
grundsätzlich nach den
§§ 12 ff.
BewG zu ermitteln (>BFH vom 31.1.1980
- BStBl II S. 491).
>siehe aber
R 6.2
Rückzahlung einer offenen
Gewinnausschüttung
> H 17
(5)
Schuldübernahmen
rechnen zu den Anschaffungskosten (>BFH vom 31.5.1972 -
BStBl II S. 696 und
vom
2.10.1984 - BStBl 1985 II
S. 320).
>Erbauseinandersetzung und vorweggenommene Erbfolge
>BMF vom 7.8.1992
(BStBl I S. 522)
Skonto
Die Anschaffungskosten von
Wirtschaftsgütern mindern sich weder im Anschaffungszeitpunkt noch zum
nachfolgenden Bilanzstichtag um einen möglichen Skontoabzug, sondern erst
im Zeitpunkt seiner tatsächlichen Inanspruchnahme
(>BFH von 27.2.1991 - BStBl II
S. 456).
Tätigkeitsvergütungen
Vorsteuerbeträge
Zur Behandlung von Vorsteuerbeträgen, die nach dem
UStG
nicht abgezogen werden können, als Anschaffungskosten
> § 9b
Abs. 1 EStG .
Wahlrecht eines Mitunternehmers
> H 4.4
Waren
Werden die Anschaffungskosten von Waren nach dem
Verkaufswertverfahren durch retrograde Berechnung in der Weise ermittelt, dass
von den ausgezeichneten Preisen die kalkulierte Handelsspanne abgezogen wird,
ist dieses Verfahren nicht zu beanstanden; bei am Bilanzstichtag bereits
herabgesetzten Preisen darf jedoch nicht von der ursprünglich kalkulierten
Handelsspanne, sondern nur von dem verbleibenden Verkaufsaufschlag ausgegangen
werden (>BFH vom 27.10.1983 -
BStBl 1984 II S. 35).
Zuzahlung des Veräußerers
Zuzahlungen im Rahmen eines
Anschaffungsvorgangs führen nicht zum passiven Ausweis "negativer
Anschaffungskosten". Vielmehr ist beim Erwerber ein passiver
Ausgleichsposten auszuweisen, es sei denn, die Zuzahlung ist als Entgelt
für eine gesonderte Leistung des Erwerbers, beispielsweise für eine
Übernahme einer Bürgschaft, anzusehen (>BFH vom 26.4.2006 -
BStBl II S. 656).
Zwangsversteigerung
Zu den Anschaffungskosten beim Erwerb
eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren gehört nicht nur
das Gebot nebst den dazugehörigen Kosten, zu denen dem die
Zwangsversteigerung betreibenden Grundpfandgläubiger das Grundstück
zugeschlagen wird, sondern auch die gemäß
§ 91 des
Zwangsversteigerungsgesetzes erloschenen nachrangigen
eigenen Grundpfandrechte des Gläubigers, soweit sie nicht ausgeboten sind,
wenn ihr Wert durch den Verkehrswert des ersteigerten Grundstücks gedeckt
ist (>BFH vom
11.11.1987 - BStBl 1988
II S. 424).
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