Bausparvertrag
Einlage eines nicht zugeteilten Bausparvertrags ins
Betriebsvermögen höchstens mit den gezahlten Bauspareinlagen
einschließlich der aufgelaufenen Guthabenzinsen und der
Abschlussgebühren (>BFH vom 13.1.1994 - BStBl II S. 454).
Bodenschatz
Ein im eigenen Grund und Boden entdecktes Kiesvorkommen ist ein
materielles Wirtschaftsgut, das bei Zuführung zum Betriebsvermögen
mit dem Teilwert zu bewerten ist. Absetzungen für Substanzverringerung
dürfen nicht aufwandswirksam vorgenommen werden
(>BFH vom 4.12.2006 - BStBl 2007 II S. 588).
Buchwertprivileg
Einlage einer wertgeminderten
Beteiligung
Einlagewert nach vorangegangener
Entnahme
Der Einlagewert nach
§ 6 Abs. 1 Nr. 5
Satz 3 EStG ist auch dann anzusetzen, wenn
die vorangegangene Entnahme aus dem Betriebsvermögen steuerfrei gewesen
ist (>BFH vom 20.4.2005 - BStBl II S. 698).
Geringwertiges
Wirtschaftsgut
Sind bei Einlage innerhalb von drei Jahren nach der
Anschaffung oder Herstellung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
während der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Privatvermögen
nach
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7
Satz 2 EStG in voller Höhe als
Werbungskosten abgesetzt worden, beträgt der Einlagewert 0 EUR
(>BFH vom 27.1.1994 - BStBl II S. 638).
Nutzungen
Die Entnahme von Nutzungen ist mit den tatsächlichen
Selbstkosten des Stpfl. zu bewerten (>BFH vom 24.5.1989 - BStBl 1990 II S. 8).
Private
Kraftfahrzeugnutzung
>BMF vom 21.1.2002 (BStBl I S. 148 und
vom
7.7.2006 - BStBl I S. 446)
Teilwert
-
Bei Einlagen im Zusammenhang mit einer Betriebseröffnung
entspricht der Teilwert grundsätzlich dem gemeinen Wert der eingelegten
Wirtschaftsgüter. Anschaffungsnebenkosten sind dabei zu
berücksichtigen (>BFH vom 29.4.1999 -
BStBl 2004 II S. 639).
-
Ein geschenktes Wirtschaftsgut ist auch dann mit dem Teilwert
ins Betriebsvermögen des Beschenkten einzulegen, wenn der Schenker das
eingelegte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre vor der Einlage
angeschafft, hergestellt oder entnommen hat (>BFH vom 14.7.1993 -
BStBl 1994 II S. 15).
Übertragung eines Kommanditanteils unter
dem Buchwert des Anteils
Annahme einer Einlage in Höhe der Differenz zwischen
fortzuführendem Buchwert und fehlendem oder niedrigerem Erwerbspreis bei
privat veranlasster unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Übertragung
eines Kommanditanteils unter dem Buchwert des Anteils
(>BFH vom 7.2.1995 - BStBl II S. 770).
Verdeckte Einlage