EStR 2005

Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Vom 16. Dezember 2005 (BStBl I Sondernummer 1/2005 S. 3) (1) (2)
Geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 18. Dezember 2008 (BStBl I S. 1017)
Einführung
(1) Die Einkommensteuer-Richtlinien in der geänderten Fassung ( Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 - EStÄR 2008 ) sind Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Einkommensteuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung.
(2) Die EStÄR 2008 sind für die Veranlagung zur Einkommensteuer ab dem VZ 2008 anzuwenden. Die EStÄR 2008 sind auch für frühere VZ anzuwenden, soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen.
(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
(4) Diesen Richtlinien liegt, soweit im Einzelnen keine andere Fassung angegeben ist, das Einkommensteuergesetz 2002 i. d. F. der Bekanntmachung vom 19.10.2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179, BStBl I S. 1209), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 24.9.2008 (BGBl. I S. 1856), zu Grunde.
(5) Die Anordnungen, die in den Vorschriften über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) und in den dazu ergangenen Lohnsteuer-Richtlinien über die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, gelten entsprechend auch für die Veranlagung zur Einkommensteuer.
  • (1) Red. Anm.:

    Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Einkommensteuerrechts vom 16. Dezember 2005 (BStBl I Sondernummer 1/2005)

  • (2) Red. Anm.:

    Nach Artikel 2 der Verwaltungsvorschrift vom 18. Dezember 2008 (BStBl I S. 1017) gilt: "Die Einkommensteuer-Richtlinien 2005 in der Fassung vom 16. Dezember 2005 (BStBl I Sondernummer 1/2005) sind mit den Abweichungen, die sich aus der Änderung von Rechtsvorschriften für die Zeit bis zum 31.12.2007 ergeben, letztmals für die Veranlagung zur Einkommensteuer des VZ 2007 weiter anzuwenden."

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