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Abschnitt 3a.15. UStAE
Ort der sonstigen Leistung bei
Einschaltung eines Erfüllungsgehilfen
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Bedient sich der Unternehmer bei Ausführung einer
sonstigen Leistung eines anderen Unternehmers als Erfüllungsgehilfen, der
die sonstige Leistung im eigenen Namen und für eigene Rechnung
ausführt, ist der Ort der Leistung für jede dieser Leistungen
für sich zu bestimmen.
Beispiel:
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