UStR 2008

Umsatzsteuer-Richtlinien 2008

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes vom 10. Dezember 2007 (BAnz. Nr. 240a vom 22. Dezember 2007)
Nach Artikel 108 Abs. 7 des Grundgesetzes wird folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:
Einführung (1)
Die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des Umsatzsteuerrechts durch die Behörden der Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist.
  • (1) Red. Anm.:

    Änderungen und Ergänzungen gegenüber den Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 sind durch Fettdruck hervorgehoben.

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