Ehrenamtliche Mitarbeit in Gewerkschaft, Berufsverband, Betriebsrat
Arbeiten Sie ehrenamtlich in "Ihrer" Gewerkschaft oder "Ihrem" Berufsverband, im Betriebsrat oder Personalrat mit, entstehen häufig Aufwendungen, die nicht erstattet werden. Die Frage ist, wie Sie diese Kosten steuerlich unterbringen können.