Freistellungsauftrag bei Gemeinschaften, Gruppen und Vereinen
Der Abzug von Zinsabschlagsteuer lässt sich bei Gemeinschafts- und Vereinskonten in manchen Fällen nicht, in anderen aber doch mit Hilfe eines Freistellungsauftrages verhindern.
Inhalt dieses Beitrages
- Freistellungsauftrag bei Gemeinschaften
- Freistellungsauftrag bei losen Personengruppen
- Freistellungsauftrag bei gemeinnützigen Vereinen
- Freistellungsauftrag bei nicht steuerbefreiten Vereinen