Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen
Eigentümer von Eigentumswohnungen sind nach dem Wohnungseigentümergesetz verpflichtet, eine Instandhaltungsrückstellung (sog. Instandhaltungsrücklage) zu bilden, um damit Instandhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum zu finanzieren.
Inhalt dieses Beitrages
- Zivilrechtliche Grundlagen
- Wie die Zinsen aus der Instandhaltungsrücklage besteuert werden
- Wie die Beiträge zur Rücklage steuerlich behandelt werden
- Behandlung beim Verkauf der Eigentumswohnung