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Steuer-Lexikon
Allgemeiner Umsatzsteuersatz
Der allgemeine Steuersatz von 19 % ist immer dann
anzuwenden, wenn ein Umsatz vorliegt, für den kein anderer Steuersatz
gilt. Das ist auch für die Umsätze der Fall, die eine Ausnahme bei
dem ermäßigten Steuersatz darstellen (z.B. Lieferung von Speisen und
Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle).
Ab dem 01.01.2007 wurde der
allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 % auf
19 % angehoben ( Haushaltsbegleitgesetz
2006 ).
Zu den Auswirkungen der Anhebung des Steuersatzes auf Lieferungen
und sonstige Leistungen vgl.
Erhöhung des allgemeinen
Umsatzsteuersatzes
