Bestimmte Länder eignen sich auf Grund ihrer mangelnden
Überwachungssysteme, ihrer Struktur, ihres Finanzsystems sowie ihrer
Gesetze besonders zur Verschleierung von unrechtmäßig erlangten
Vermögenswerten. Aus diesem Grunde stellen Geschäftsbeziehungen und
Transaktionen mit sog. "Risikoländern" und auch Beteiligungen in
Steueroasen ohne erkennbare wirtschaftliche Betätigung ein wichtiges Indiz
für eine mögliche Geldwäsche dar.
Hierzu hat die auf Ebene der G7-Staaten zur Bekämpfung der
Geldwäsche ins Leben gerufene Financial Action Task Force on Money
Laundering (FATF) neben ihren Empfehlungen auch eine Liste mit nicht
kooperierenden Ländern erstellt, die sog. NCCT-Liste (Non-Cooperative
Countries and Terroties). Die regelmäßig aktualisierte NCCT-Liste
befindet sich auf dem Internetauftritt der Financial Action Task Force (FATF)
unter
www.fatf-gafi.org
(current NCCT list).
Folgende Risikoländer stehen derzeit auf der NCCT-Liste vom
10.06.2005:
Neben dieser Liste der Risikoländer hält die FATF
einige Länder unter Beobachtung, die sie vorher von der NCCT - Liste
gestrichen hatte ("Regarding countries in monitoring process"). Dies sind
derzeit:
-
Bahamas
-
Cook-Islands
-
Grenada
-
Philippinen
-
Indonesien
-
Ukraine
Neben der Liste mit nicht kooperierenden Ländern und
Territorien der FATF hat der Organisation for Economic Co-operation and
Development (OECD)-Ausschuss für Steuerfragen (CAF) eine "Liste der
unkooperativen Steueroasen" veröffentlicht. Die dort aufgeführten
Hoheitsgebiete haben z.Zt. noch keine Zusage zur Verbesserung der Transparenz
des Steuersystems getroffen und noch nicht für einen effektiven
Informationsaustausch in Steuerfragen mit den OECD Ländern
gesorgt.
Auf der OECD Liste der unkooperativen Steueroasen stehen derzeit
noch fünf Hoheitsgebiete:
-
Andorra
-
Fürstentum Lichtenstein
-
Liberia
-
Fürstentum Monaco
-
Marshall - Inseln
In diesen "Steueroasen" mit ihren "Offshore - Zentren" besteht
die Möglichkeit, Nummernkonten einzurichten. Diese gewähren in
Verbindung mit einem ausgeprägten Bankgeheimnis ein höchstes
Maß an Anonymität. Ferner können Briefkastenfirmen in
verschiedensten Formen, wie z.B. Domizil-, Sitz-, Basis- oder
Zwischengesellschaften, und auch Trusts und Holdings mit geringen
Publizitätsanforderungen eingerichtet werden. Hier fehlt oftmals eine
Eintragungspflicht in ein öffentliches Register oder es müssen keine
Informationen über die an der juristischen Person rechtlich und
wirtschaftlich beteiligten Personen eingetragen werden.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist hier derart liberal
ausgeprägt, dass eine Gesellschaftsgründung mit wenig Grundkapital
und ohne Publizität erfolgen kann. Unterstützt werden die
Aktivitäten von Vertretern der freien Berufe in einer starken
Ausprägung (Rechtsanwälte, Steuer- und Wirtschaftsberater,
Treuhänder). Diesen Ländern sind zudem weitgehende Steuerbefreiungen
und Steuervergünstigungen bei einer fehlenden Steuerkontrolle zu Eigen.
Wird der jeweilige Inlandsmarkt durch die geschäftlichen Transaktionen
nicht berührt, so unterbleibt meist eine Besteuerung und auch eine
zentralbankrechtliche Reglementierung. Überdies fehlt oft ein Rechtshilfe-
und Auslieferungsabkommen bei Fiskal- und Devisendelikten.
Ferner fehlt es in den Steueroasen an einer gesetzlichen
Meldepflicht über das Gesamtvolumen der Finanzgeschäfte. Direkt bei
den Finanzinstituten eingezahlte Geldbeträge werden somit auf einfachste
legale Weise bezüglich ihrer Herkunft und ihres Verlaufes
verschleiert.
Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass in diesen
Ländern große Freiheiten im Banken- und Gesellschaftswesen vorhanden
sind.