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UStDV
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
- § 2 UStDV - Verbindungsstrecken im Inland
- § 3 UStDV - Verbindungsstrecken im Ausland
- § 4 UStDV - Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
- § 5 UStDV - Kurze Straßenstrecken im Inland
- § 6 UStDV - Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
- § 7 UStDV - Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
- Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- § 8 UStDV - Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
- § 9 UStDV - Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
- § 10 UStDV - Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
- § 11 UStDV - Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
- § 12 UStDV - Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- § 13 UStDV - Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- § 14 UStDV
- § 15 UStDV
- § 16 UStDV
- § 17 UStDV - Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
- § 63 UStDV - Aufzeichnungspflichten
- § 64 UStDV - Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
- § 65 UStDV - Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
- § 66 UStDV - Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze
- § 66a UStDV - Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
- § 67 UStDV - Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 68 UStDV - Befreiung von der Führung des Steuerhefts
- Anhangsteil
Weitere Verordnungen
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