Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro
nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
-
1.
den vollständigen Namen und die
vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
-
2.
das Ausstellungsdatum,
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3.
die Menge und die Art der gelieferten
Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
und
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4.
das Entgelt und den darauf entfallenden
Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie
den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis
darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung
gilt.
Die
§§ 31 und
32 sind
entsprechend anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht
für Rechnungen über Leistungen im Sinne der
§§ 3c ,
6a und
13b des
Gesetzes .