Hinweis
Die Einträge im Lexikon sind veraltet.
- Start
- > Steuerlexikon
- > Lexikon Organisation
- > Abteilung
Lexikon der Unternehmensführung - Organisation
Abteilung
Als Abteilung wird die unbefristete Zusammenfassung von
Stellen unter
einer gemeinsamen Leitungsinstanz bezeichnet. Die Abteilung kann, aber muss nicht deckungsgleich sein mit einem Strang
der
funktionalen
Organisation , z.B.: Arbeitsvorbereitung, Produktion, Personalwesen,
Geschäftsführung usw. Möglich ist aber auch eine Abteilungsgliederung unter regionalen Gesichtspunkten
oder nach Produktionssparten.